Gründungsurkunde

Gründungsurkunde

Aus der Chronik zum 175-jährigen Bestehen der Gütersloher Schützengesellschaft:

Als sich am 16. Juni 1832 mehr als hundert Gütersloher Bürger in einem Schreiben an den Bürgermeister Häge wandten, lagen die Befreiungskriege zwar schon weit zurück, aber die Verhältnisse waren noch nicht geordnet und das nach Freiheit strebende Bürgertum war noch nicht zur verantwortungsbewussten Mitarbeit am Staate herangezogen worden. Unzufriedenheit, Missgunst und Neid herrschten damals in unserem Volk, und von der großen materiellen Krise blieb Gütersloh nicht verschont. Im Jahre 1832, im Gründungsjahr des Gütersloher Schützenvereins, lagen die wirtschaftlichen Verhältnisse in unserer Stadt so, dass die Mehrzahl der Einwohner sich bei niedrigen Preisen gerade das notwendigste leisten konnte. Unter diesen Verhältnissen war die Gründung des Schützenvereins, der den Gemeinsinn fördern und die brüderliche Eintracht heben sollte, eine Tat, die wir heute noch hoch anerkennen müssen, selbst wenn wir bedenken, dass die Bielefelder und die Paderborner den Güterslohern schon im Jahre zuvor ein Beispiel gegeben und einen Schützenverein gegründet hatten.


»Es ist im allgemeinen der Wunsch laut geworden, auch hier in Gütersloh ein Schützenfest, das doch nicht selten in den kleinsten Orten anzutreffen, und welches in mancher Hinsicht nützlich, keineswegs aber unheilbringend ist, zu veranstalten. Gütersloh, welches als Stadt gewiß Rheda und Wiedenbrück nicht nachstehen, vielmehr sich besonders in dieser Beziehung jenen Orten gleichstellen wird, bietet durchaus keine Gelegenheit dar um sich nur einigermaßen Vergnügen bedienen zu können. Es ist den Einwohnern deshalb gar nicht zu verdenken, wenn sie hier so gut als in anderen Städten auf die Idee kommen, ein allgemeines Volksfest, ein Fest, welches durch seine gute Einrichtung und die herrschende Ordnung den Bürgern jeder Klasse Gelegenheit darbieten soll, sich aufzuheitern und im wahren Sinne des Wortes lustig machen zu können, anzuordnen. Die Einrichtung dieses Festes soll dem zu wählenden Ausschusse überlassen bleiben und sich vorläufig noch Unterschriften und Beiträge zu sammeln, um dies Vorhaben zur Ausführung bringen zu können. Der gedachte Beitrag für jeden Schützen muß für diesmal von der Aufsicht festgesetzt werden, jeder aber, der mehr beitragen will, muß dieses hierunter bemerken. Über Einnahme und Ausgabe wird prompt Rechnung abgelegt und alles auf genaueste angegeben werden. Überhaupt werden die Rechnungen und Statuten zu diesem Feste, welche vom Bielefelder Schützenverein erbeten und für hier umgeändert werden sollen, jedem Mitglied bekanntgemacht werden. Ebenso werden die Tage des Festes, welches im August des Jahres abgehalten werden soll, nach vorhergehender Beratung bekannt gemacht. Schließlich wird noch die Bemerkung hinzugefügt, daß der wohllöbliche Ortsvorstand hierselbst das Versprechen gegeben, dieses Vorhaben nach Kräften zu unterstützen und die besondere Genehmigung hierzu bei unserm hochverehrten Herrn Landrat auswirken zu wollen.

Gütersloh, den 16. Juni 1832

Mehrere künftig am Schützenfest teilnehmende Einwohner«


Justizkommissar Groneweg, in den ersten Jahren der führende Mann des Vereins. Über die Versammlung, die dann am 24. Juni 1832 nachmittags stattfand, liegt folgendes Protokoll vor:


»Nachdem dem unterzeichneten Bürgermeister durch ein von mehr als 100 hiesigen Eingesessenen unterschriebenes Cirkulare sowie durch verschiedene mündlich entgegengenommene Äußerungen, der Wunsch zu erkennen gegeben, hier ein ähnliches Volksfest (Schützenfest) zu stiften, wie solches schon seit Jahren in benachbarten kleinen Städten und selbst Dörfern besteht, hatte der Unterzeichnete Veranlassung genommen, nun durch die vorliegenden Cirkulare sämtliche hiesige Bürger und Gewerbetreibende, welche sich für ein solches Fest interessieren, auf diesem Nachmittag hierher einzuladen. Demgemäß hatten sich die nachwärts benannten Bürger und selbständigen Gewerbetreibenden eingefunden, welchen hierauf vorgeschlagen wurde, aus ihrer Mitte einen Ausschuß, aus acht Bürgern bestehend, zu erwählen, dem der Entwurf der dem obigen Feste zum Grunde zu legenden Statuten, denen sich selbstredend jedes Mitglied ganz interessieren müsste, übertragen werde. Von Seiten der versammelten Bürger wurde dieser Vorschlag einstimmig angenommen und per ananemia folgende zu Mitgliedern dieses Ausschusses gewählt:

1. Justizkommissar Groneweg
2. Dr. med. Tegeler
3. Schönfärber Zumbohm
4. Goldarbeiter Wüllner
5. Kaufmann Friedr. Stahl
6. Tabaksfabrikant Müller
7. Kaufmann Barth
8. Bierbrauer Friedrichs

Es wurde nun noch bestimmt, daß diesem Ausschuß für das nächste Fest nach Entwurf und Bestätigung der Statuten die Wahl des Offizierkorps überlassen bleiben sollte und, sobald das Offizierkorps erwählt, die Wirksamkeit des Ausschusses aufhören und die Leitung der Festangelegenheiten auf das Offizierkorps übergehen sollte.
Dann wurde die Verhandlung geschlossen.«


Kurz vor dem Fest, am 4. August 1832, hielt das Offizierkorps noch eine Sitzung ab, in der beschlossen wurde, dass beim Schützenfest die nicht als selbständig zu betrachtenden Schützen zwar zum Vogelschießen zugelassen werden könnten, nicht aber die Königswürde erringen könnten. Sie müssten sich, falls durch ihren Schuss das letzte Stück des Adlers fallen sollte, mit einer Prämie von 5 Talern aus der Schützenkasse begnügen. In diesem Falle sollte dann derjenige Schützenkönig werden, der das letzte Stück der Krone heruntergeschossen hatte.

Es wurde ferner beschlossen, daß nur am Sonntage, dem 12., und auch an diesem Tage nur bis 7 Uhr abends nach der Scheibe geschossen werden sollte. Am Montag, den 13. August, sollte nur nach dem Adler geschossen werden und zwar von 7 Uhr morgens bis spätestens 3 Uhr nachmittags. Falls um 3 Uhr nachmittags der Adler noch nicht gefallen sein sollte, müsse derjenige König werden, der das letzte Stück der Krone oder das letzte Stück des Zepters oder den Reichsapfel heruntergeschossen habe.

So waren alle Vorbereitungen zum ersten Gütersloher Schützenfest getroffen, welches dann am 12./13. August 1832 auf den Plätzen rechts und links von der Buchenallee auf dem zum Thesingschen Hof gehörenden Kalberkamp gefeiert wurde.

Bis 3 Uhr nachmittags war das letzte Stück des Adlers noch nicht gefallen. König wurde der Kaufmann Karl Strenger, der die Krone geschossen hatte. Zur Königin wählte er Fräulein Charlotte Stahl, die sich Fräulein Mathilde Wilke und Fräulein Amalia Güth zu Ehrendamen wählte.

Die Gesamtausgaben für das Schützenfest beliefen sich auf 247 Taler, 3 Silbergroschen und 9 Pfennige. Die Einnahmen betrugen 258 Taler und 28 Silbergroschen, so verblieb dem Schützenverein der stolze Überschuß von 11 Talern, 24 Silbergroschen und 3 Pfennigen. Unter den Ausgaben standen an erster Stelle die 50 Taler für die Musik, selbst die Rechnung des Gastwirts König belief sich nur auf 46 Taler, 17 Silbergroschen und 7 Pfennige. In diesem Betrag sind 2 Taler und 5 Silbergroschen für 26 Weingläser enthalten, die wohl in fortgeschrittener Stimmung zerbrochen sind.

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